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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die SPORTaktiv Rhein-Sieg GmbH & Co. KG, Reutherstraße 22, 53773 Hennef, nachfolgend SPORTaktiv genannt. Die AGB gelten für die Benutzung aller Sportanlagen und deren zugehörigen Bereiche, insbesondere die Umkleideräume und Sanitärräume, den Saunabereich, das Bistro, den Fitnessbereich, alle Wege, Parkflächen und Außenanlagen sowie für alle häuslichen und auswärtigen Veranstaltungen und Termine mit internen und externen Mitarbeitern von SPORTaktiv. Die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen an der Rezeption von SPORTaktiv zur Einsicht aus.


1 Öffnungszeiten
1.1 Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten erfahren Sie am Empfang oder auf unserer Homepage.
1.2 Wir behalten uns vor, die Öffnungszeiten nach Bedarf und Betriebszweck kurzfristig anzupassen. SPORTaktiv kann zwischen Weihnachten und Neujahr und einer weiteren Woche des Jahres geschlossen werden. Ferner behält sich SPORTaktiv – soweit unerlässlich – die vorübergehende (Teil-)Schließung seiner Einrichtungen anlässlich Reparaturarbeiten, allgemeiner Instandsetzung etc. vor. Es besteht insoweit kein Anspruch des Vertragspartners auf Kürzung oder (teilweise) Erstattung bereits gezahlter Entgelte.

2. Preise und Fälligkeit
2.1 Es gelten die in unseren Räumen per Aushang veröffentlichten (Brutto-)Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. SPORTaktiv ist berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag jährlich anhand des Lebenshaltungsindexes des Statistischen Bundesamtes anzupassen. Eine Preisanpassung bei Änderungen der gesetzlichen (Umsatz-)Steuer bleibt vorbehalten.

2.2 Die Inanspruchnahme von Zusatzdienstleistungen, z. B. der Erwerb von Speisen und Getränken in der Gaststätte oder die Teilnahme an den von SPORTaktiv angebotenen Sonderprogrammen, sind nicht im Entgelt enthalten. Insoweit ist jeweils ein zusätzliches Entgelt entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen.

2.3 Entgelte sind, soweit nicht abweichend vereinbart, sofort zur Zahlung fällig. Monatliche Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus und zum Monatsanfang, vorzugsweise durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, zu entrichten.

2.4 Wurde Vorauszahlung bzw. Vorkasse vereinbart, ist das gesamte Entgelt vor Beginn der tatsächlichen Nutzung fällig. SPORTaktiv kann bis zur Zahlung des Entgelts eine (weitere) Nutzung verweigern.

2.5 Gebühren für Rücklastschriften, die SPORTaktiv nicht zu vertreten hat, sind zu erstatten. Eine Änderung der Bankverbindung hat der Vertragspartner SPORTaktiv unverzüglich mitzuteilen.

2.6 Für jede Mahnung, ausgenommen der Erstmahnung, kann SPORTaktiv eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € zum Ausgleich des entstandenen Mehraufwands erheben, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass SPORTaktiv kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.7 Kommt der Vertragspartner mit 2 oder mehr Monatsbeiträgen in Verzug, kann SPORTaktiv das Vertragsverhältnis außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall wird der komplette Betrag zur Zahlung fällig. Weitere Gründe, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, bleiben unberührt.

2.8 Ist der Vertragspartner durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des ihm zustehenden Nutzungsrechts verhindert, wird er weder von der Entrichtung des Entgelts befreit noch besteht ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.

3. Mitgliedschaft und Tarife
3.1 SPORTaktiv bietet seinen Vertragspartnern verschiedene Mitgliedschaften und Tarife an. Setzt der ermäßigte Beitrag für gesonderte Tarife eine bestimmte Personenzahl voraus (Partner-, Gruppen- und Familientarife), gilt die Ermäßigung nur solange, wie die erforderliche Personenanzahl erreicht wird. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, erfolgt automatisch und unmittelbar ein Wechsel in den Normaltarif.

3.2 Die feste Erstlaufzeit der Mitgliedschaft oder des Tarifs ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen dem Kunden und SPORTaktiv. Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

3.3 Die STANDARD 12- und STANDARD 24-Mitgliedschaften beinhalten jeweils das Anrecht auf eine kostenfreie Analyse alle 3 Monate. Wird die Analyse nicht in Anspruch genommen, werden hierdurch keine (Erstattungs) Ansprüche des Vertragspartners begründet.

3.4 SPORTaktiv gewährt Personen, die sich in Berufsausbildung befinden, eine Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag (AZUBI-Tarif). Die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich und setzt voraus, dass die vorgenannten Voraussetzungen alle 6 Monate oder unverzüglich nach Aufforderung durch Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung nachgewiesen werden. Werden die Voraussetzungen nicht oder verspätet nachgewiesen, erfolgt automatisch unmittelbar ein Wechsel in den Normaltarif.

3.5 SPORTaktiv gewährt eine Ermäßigung auf die Mitgliedsbeiträge von Familien (Familientarif). Der Familientarif setzt die Mitgliedschaft zweier Erwachsener und mindestens eines gemeinsamen Kindes voraus. Liegen die Voraussetzungen des Familientarifs nicht (mehr) vor, erfolgt automatisch und unmittelbar ein Wechsel in den Normaltarif.

3.6 Bei STANDARD-Mitgliedschaften ist ein Preisnachlass um 50 % auf Tennis- und Badmintonplätze im Stand-by-Verfahren (bei Buchung bis 2 Stunden vor Spielbeginn) möglich. Ein Anspruch auf vorstehenden Preisnachlass besteht nicht.

4. Haftungsbeschränkungen
4.1 Jeder Nutzer haftet für selbstverschuldete Unfälle.

4.2 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet SPORTaktiv bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.3 Auf Schadensersatz haftet Sportaktiv – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sportaktiv vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht: Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

4.4 Die sich aus vorstehendem Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden SPORTaktiv nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit SPORTaktiv einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

4.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten insbesondere auch für den Verlust, Diebstahl usw. von Sachen, die von dem Vertragspartner oder anderen Nutzern mitgebracht wurden. Dies gilt insbesondere auch für die Garderobe, Umkleide und für in den abschließbaren Spinden aufbewahrten Wertsachen und andere Gegenstände. Die Spinde werden jeden Abend nach Betriebsschluss geleert. Ferner wird keine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Diebstähle übernommen, die sich auf den Parkplätzen an den abgestellten Fahrzeugen ereignen.

4.6 Zurückgelassene und aufgefundene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Die Sachen werden drei Monate aufbewahrt; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ein Verwahrungsvertrag wird hierdurch nicht begründet. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet.

5. Datenschutz
SPORTaktiv wird alle geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Regelungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung, einhalten und die insofern notwendigen Informationen den Betroffenen bereitstellen. Eine Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten findet nur auf Grundlage einer diesbezüglichen Einwilligung oder wenn dies durch Gesetz erlaubt ist, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Pflichten statt. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.sportaktiv.de/datenschutz.html.

6. Verbraucherstreitbeilegung
Für eine außergerichtliche Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Kommission der Europäischen Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. SPORTaktiv ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Hennef, den 01.03.2022

Sportaktiv Rhein Sieg GmbH & Co. KG
Reutherstraße 22
53773 Hennef

Telefon: 02242 / 9 155 155
Telefax: 02242 / 9 019 737
E-Mail: info@sportaktiv.de
Webseite: http://www.sportaktiv.de

Amtsgericht Siegburg HRA 5714
Steuer Nr.:220/5715/1683
UST-ID: DE291396625
Komplementärin: HoSeTro GmbH
Amtsgericht Siegburg HRB 5857
Geschäftsführer: Horst Willy Severyns
Dipl.Kfm.(FH) Horst-Christian Severyns

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